Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht in München

Zertifizierter Restrukturierungsberater

Als Partner der Münchener Wirtschaftskanzlei LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Part mbB berate ich Unternehmer und Unternehmen zu Fragen des Sanierungsrechts, des Insolvenzrechts und des Gesellschaftsrechts. Meine Schwerpunkte sind:

  • Schutz vor Insolvenz

  • Sanierungspläne für Unternehmen

  • Insolvenzverfahren/Insolvenzanfechtung

  • Klärung von Haftungsfragen von Geschäftsführern und Vorständen

  • Insolvenzstrafrecht

Mein Ziel ist es, mit Ihnen durch fundierte rechtliche Kenntnisse und reichlich Erfahrung Krisen zu überwinden und die Grundlagen für neue wirtschaftliche Möglichkeiten zu schaffen.

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Felix Tittel
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht

  • Zeitnahe Terminvergabe
  • Fachanwaltliche Beratung
  • Für Unternehmen und Vorstände
  • Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte
  • Beratung auch auf Englisch möglich
Direkt anrufen & beraten lassen (089) 89 67 40 31
   
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Fachanwalt für Insolvenzrecht
in München

Als Partner der Münchener Wirtschaftskanzlei LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Part mbB berate ich Unternehmer und Unternehmen zu Fragen des Sanierungsrechts, des Insolvenzrechts und des Gesellschaftsrechts. Meine Schwerpunkte sind:

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Welches Anliegen haben Sie?

Sanierung & Restrukturierung

Je früher eine Krise erkannt wird, umso besser sind die Chancen für eine Sanierung. Wir analysieren die Krisenursachen und Entwickeln individuelle Sanierungs- und Restrukturierungstrategien.

Insolvenzverfahren

Geschäftsleiter haben die laufende Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement, § 1 StaRUG. Insbesondere haben sie Risiken, die den Fortbestand eines Unternehmens gefährden können, zu überwachen. Bei Vorliegen der Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit und/ oder Überschuldung habe die Geschäftsleiter von haftungsbeschränkten Gesellschaften unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen.

Haftung bei Insolvenzverschleppung

Geschäftsleiter haften im Rahmen des § 15 b InsO für Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen, die sie nach Eintritt der Insolvenzreife noch leisten. Die Verfolgung solcher Ansprüche gehört zu den Kardinalpflichten eines jeden Insolvenzverwalters.

Haftung für Sozialabgaben und Steuern

Die Geschäftsleiter des Arbeitgebers haften unter den Voraussetzungen den §§ 823 Abs. 2
BGB iVm. 266a StGB für das Abführen von Sozialabgaben mit dem eigenen Vermögen.

Im Steuerrecht kommt eine Haftung von Geschäftsleitern für Steuerschulden eines insolventen Unternehmens insbesondere nach den §§ 34, 69 AO in Betracht.

Anfechtung

Im einem Insolvenzverfahren gilt der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung. Das Anfechtungsrecht ermöglicht es Insolvenzverwaltern, Vermögensverschiebungen, die der Schuldner im Vorfeld des Insolvenzverfahrens vornimmt, unter bestimmten Voraussetzungen anzugreifen.

Insolvenzstrafrecht

Das Insolvenzstrafrecht soll den Rechtsverkehr vor insolvenzbedingten Risiken besonders schützen. Die Staatsanwaltschaften prüfen von Amts wegen, ob typische Insolvenzstraftaten wie Insolvenzverschleppung etc. vorliegen. Häufig stellen auch enttäuschte Gläubiger Strafanzeigen.

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Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.
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Auszug von Bewertungen

Verifizierte Bewertung
Freundlich und kompetent
Herr Tittel hat mich gut Beratung bei der Klärung eines Gesellschafterstreits.
Verifizierte Bewertung
Sanierung, Unternehmensverkauf
Wir haben Herrn RA Tittel als sehr engagierten zuverlässigen und sehr freundlichen Juristen kennengelernt der unsere Intressen in dieser unangenehmen Situation sehr kompetent und zielorientiert vertreten hat. Herr Tittel war immer für uns erreichbar oder hat umgehend zurückgerufen, auch der Email Schriftverkehr wurde immer zeitnah beantwortet. Wir würden Herrn RA Tittel gerne jederzeit weiterempfehlen.
Verifizierte Bewertung
Haftungsansprüche eines Insolvenzverwalters und Sanierung
Herr Tittel hat uns als Unternehmerfamilie sehr professionell, kompetent und auch erfolgreich gegen Haftungsansprüche eines Insolvenzverwalters und zur Sanierung beraten und verteidigt. Er bediente uns bis jetzt ausnahmslos schnell und zuverlässig und ist auch weiterhin für uns tätig. Wir können Herrn Tittel sehr empfehlen.

Nähere Infos zu mir

Felix Tittel
Felix Tittel
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht

"Bei Konflikten im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen stehe ich an Ihrer Seite, insbesondere bei Insolvenzen und bei der anschließenden Restrukturierung und Sanierung Ihres insolventen Unternehmens."

Ihr erfahrener Fachanwalt für Insolvenzrecht

Berät und vertritt bei

  • Check/Analyse/Gutachten: Krisenstadium und seine Ursachen

  • Sanierung- und Restrukturierung – Plan, Gutachten, Umsetzung

  • Insolvenzverfahren & Insolvenzstrafrecht

  • Haftung des Geschäftsführers – Insolvenzverschleppung

Ich berate und vertrete meine Mandanten in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um das Thema Insolvenz.

Ich verfüge über fundierte Kenntnisse in dem Bereich des Insolvenz­rechtes. Die langjährige Erfahrung sowie die stete Bereitschaft zur Fort- und Weiter­bildung in diesem Rechts­gebiet bilden die Grund­lagen für eine entsprechend hohe Qualität in der Beratung.

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  • LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
    Amiraplatz 3
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  • U-Bahn Haltestelle "Odeonplatz" in der Nähe

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