Sanierung & Restrukturierung
Je früher eine Krise erkannt wird, umso besser sind die Chancen für eine Sanierung. Wir analysieren die Krisenursachen und Entwickeln individuelle Sanierungs- und Restrukturierungstrategien.
Als Partner der Münchener Wirtschaftskanzlei LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Part mbB berate ich Unternehmer und Unternehmen zu Fragen des Sanierungsrechts, des Insolvenzrechts und des Gesellschaftsrechts. Meine Schwerpunkte sind:
Schutz vor Insolvenz
Sanierungspläne für Unternehmen
Insolvenzverfahren/Insolvenzanfechtung
Klärung von Haftungsfragen von Geschäftsführern und Vorständen
Insolvenzstrafrecht
Mein Ziel ist es, mit Ihnen durch fundierte rechtliche Kenntnisse und reichlich Erfahrung Krisen zu überwinden und die Grundlagen für neue wirtschaftliche Möglichkeiten zu schaffen.
Als Partner der Münchener Wirtschaftskanzlei LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Part mbB berate ich Unternehmer und Unternehmen zu Fragen des Sanierungsrechts, des Insolvenzrechts und des Gesellschaftsrechts. Meine Schwerpunkte sind:
Schutz vor Insolvenz
Sanierungspläne für Unternehmen
Insolvenzverfahren/Insolvenzanfechtung
Klärung von Haftungsfragen von Geschäftsführern und Vorständen
Insolvenzstrafrecht
Mein Ziel ist es, mit Ihnen durch fundierte rechtliche Kenntnisse und reichlich Erfahrung Krisen zu überwinden und die Grundlagen für neue wirtschaftliche Möglichkeiten zu schaffen.
Felix Tittel
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
Als Partner der Münchener Wirtschaftskanzlei LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Part mbB berate ich Unternehmer und Unternehmen zu Fragen des Sanierungsrechts, des Insolvenzrechts und des Gesellschaftsrechts. Meine Schwerpunkte sind:
Schutz vor Insolvenz
Sanierungspläne für Unternehmen
Insolvenzverfahren/Insolvenzanfechtung
Klärung von Haftungsfragen von Geschäftsführern und Vorständen
Insolvenzstrafrecht
Mein Ziel ist es, mit Ihnen durch fundierte rechtliche Kenntnisse und reichlich Erfahrung Krisen zu überwinden und die Grundlagen für neue wirtschaftliche Möglichkeiten zu schaffen.
Als Partner der Münchener Wirtschaftskanzlei LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Part mbB berate ich Unternehmer und Unternehmen zu Fragen des Sanierungsrechts, des Insolvenzrechts und des Gesellschaftsrechts. Meine Schwerpunkte sind:
Schutz vor Insolvenz
Sanierungspläne für Unternehmen
Insolvenzverfahren/Insolvenzanfechtung
Klärung von Haftungsfragen von Geschäftsführern und Vorständen
Insolvenzstrafrecht
Mein Ziel ist es, mit Ihnen durch fundierte rechtliche Kenntnisse und reichlich Erfahrung Krisen zu überwinden und die Grundlagen für neue wirtschaftliche Möglichkeiten zu schaffen.
Je früher eine Krise erkannt wird, umso besser sind die Chancen für eine Sanierung. Wir analysieren die Krisenursachen und Entwickeln individuelle Sanierungs- und Restrukturierungstrategien.
Geschäftsleiter haben die laufende Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement, § 1 StaRUG. Insbesondere haben sie Risiken, die den Fortbestand eines Unternehmens gefährden können, zu überwachen. Bei Vorliegen der Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit und/ oder Überschuldung habe die Geschäftsleiter von haftungsbeschränkten Gesellschaften unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen.
Geschäftsleiter haften im Rahmen des § 15 b InsO für Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen, die sie nach Eintritt der Insolvenzreife noch leisten. Die Verfolgung solcher Ansprüche gehört zu den Kardinalpflichten eines jeden Insolvenzverwalters.
Die Geschäftsleiter des Arbeitgebers haften unter den Voraussetzungen den §§ 823 Abs. 2
BGB iVm. 266a StGB für das Abführen von Sozialabgaben mit dem eigenen Vermögen.
Im Steuerrecht kommt eine Haftung von Geschäftsleitern für Steuerschulden eines insolventen Unternehmens insbesondere nach den §§ 34, 69 AO in Betracht.
Im einem Insolvenzverfahren gilt der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung. Das Anfechtungsrecht ermöglicht es Insolvenzverwaltern, Vermögensverschiebungen, die der Schuldner im Vorfeld des Insolvenzverfahrens vornimmt, unter bestimmten Voraussetzungen anzugreifen.
Das Insolvenzstrafrecht soll den Rechtsverkehr vor insolvenzbedingten Risiken besonders schützen. Die Staatsanwaltschaften prüfen von Amts wegen, ob typische Insolvenzstraftaten wie Insolvenzverschleppung etc. vorliegen. Häufig stellen auch enttäuschte Gläubiger Strafanzeigen.
"Bei Konflikten im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen stehe ich an Ihrer Seite, insbesondere bei Insolvenzen und bei der anschließenden Restrukturierung und Sanierung Ihres insolventen Unternehmens."
Ihr erfahrener Fachanwalt für Insolvenzrecht
Berät und vertritt bei
Check/Analyse/Gutachten: Krisenstadium und seine Ursachen
Sanierung- und Restrukturierung – Plan, Gutachten, Umsetzung
Insolvenzverfahren & Insolvenzstrafrecht
Haftung des Geschäftsführers – Insolvenzverschleppung
Ich berate und vertrete meine Mandanten in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um das Thema Insolvenz.
Ich verfüge über fundierte Kenntnisse in dem Bereich des Insolvenzrechtes. Die langjährige Erfahrung sowie die stete Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung in diesem Rechtsgebiet bilden die Grundlagen für eine entsprechend hohe Qualität in der Beratung.